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Wir bieten eine fundierte Ausbildung

Hier findest du eine Übersicht darüber, wie Du in 5 Schritten zum stolzen Besitzer eines Führerscheins wirst. Gerne gehen wir auch in unserer Filiale alle Schritte zusammen mit Dir nochmal durch und klären alle deine Fragen und Besorgnisse.

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Führerscheinklassen

Als erstes solltest Du dich für eine Führerscheinklasse (FEKI) entscheiden, die Du machen möchtest. Dabei hilft Dir folgende Tabelle:­­

Kraftwagen bis 3,5 t zG

Mitführen von Anhängern

Was wird bei der Verwaltung benötigt?

  • Mindestalter 18 Jahren, oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nötig
  • Eingeschlossene Klassen: AM und L
  • Ausbildung in Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

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Fahrschule

So, jetzt wissen Sie schon einmal, welche Führerscheinklasse für Sie in Frage kommt.

Auf unseren Seiten bieten wir Ihnen schon eine Menge Informationen zur Fahrschule, zu Ausbildern, Ausbildung, Prüfung etc., aber wir bieten Ihnen noch wesentlich mehr:

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Führerscheinantrag

Um einen Führerschein erwerben zu können, muss dem Strassenverkehramt (StVA) ein Führerscheinantrag vorliegen, dabei unterstützen wir Sie. So hat man den Rücken frei und kann sich voll auf die Ausbildung konzentrieren.

Service von der Anmeldung bis
zur Prüfung und mehr…

Für diesen Antrag müssen Sie jedoch ein paar Unterlagen selbst besorgen:

Sie können diese Unterlagen parallel zur Fahrschulausbildung oder vorher besorgen, jedoch bedenken Sie bitte:
Das StraßenVerkehrsAmt (StVA) benötigt i.d.R. 4-6 Wochen für die Bearbeitung Ihres Antrages, vorher ist keine Anmeldung zur Prüfung möglich…

Also: Nicht zu lange bummeln und die Unterlagen zügig besorgen!

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Theorieunterricht

So, jetzt haben wir aber genug Zeit und Aufwand in den Papierkram investiert. Beginnen wir mit der Ausbildung, die sich in zwei Teile gliedert. 
– Theorieunterricht und -prüfung


- fahr praktischer Unterricht und Fahrprüfung

 



In der Theorie vermitteln wir Ihnen Kenntnisse zur Straßenverkehrsordnung, Verhalten in schwierigen Situationen, Umweltschutz und anderen Aspekten. Die Unterrichte werden fortlaufend gegeben, sodass Sie jederzeit während der Unterrichtsserie einsteigen können und auch verpasste Unterrichte noch nachholen können. Wann welches Thema „dran“ ist, wann Zusatzunterrichte gegeben werden und die Unterrichtszeiten erfahren Sie in unserer Fahrschule.

Dazu müssen Sie „Grundstoff-Unterrichte“ und „klassenspezifische Zusatzstoff-Unterrichte“ besuchen. Wie oft Sie mindestens an der Theorie teilnehmen müssen, entnehmen Sie bitte der Tabelle. Ein Hinweis noch: Sie können selbstverständlich so oft kommen, wie Sie es bis zur Theorieprüfung wünschen, oder für erforderlich halten – es kostet nicht mehr!

Für die einzelnen Klassen ist der zeitliche Mindestumfang des Unterrichts festgelegt:

12 Doppelstunden à 90. Min. bei Ersteinteilung
6 Doppelstunden à 90. Min. bei Erweiterung
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden à 90. Min
12 Doppelstunden à 90. Min. bei Ersteinteilung
6 Doppelstunden à 90. Min. bei Erweiterung
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden à 90. Min
12 Doppelstunden à 90. Min. bei Ersteinteilung
6 Doppelstunden à 90. Min. bei Erweiterung
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden à 90. Min
12 Doppelstunden à 90. Min. bei Ersteinteilung
6 Doppelstunden à 90. Min. bei Erweiterung
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden à 90. Min
12 Doppelstunden à 90. Min. bei Ersteinteilung
6 Doppelstunden à 90. Min. bei Erweiterung
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden à 90. Min
2,5 Doppelstunden à 60 Min. (=150 Min.). bei Ersteinteilung
2,5 Doppelstunden à 60 Min. (=150 Min.). bei Erweiterung

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Die fahrpraktische Ausbildung

Wie in der Theorie gibt es auch hier Mindest-Ausbildungsgrenzen. Ein Blick auf die Tabelle zeigt Ihnen, wie viele Fahrstunden à 45 Minuten pro Klasse gesetzlich vorgeschrieben sind:

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

Überlandfahrten: 5
Autobahn: 4
Dunkelheit: 3

Praktische Prüfung

45 Minuten, igO, agO, AB1

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

Überlandfahrten: 5
Autobahn: 4
Dunkelheit: 3

 

Praktische Prüfung

60 Minuten, igO, agO, AB1

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

Überlandfahrten: 3
Autobahn: 1
Dunkelheit: 1

 

Praktische Prüfung

45 Minuten, igO, agO, AB1

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

Überlandfahrten: entfällt
Autobahn: entfällt
Dunkelheit: entfällt

 

Praktische Prüfung

45 Minuten, überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Überlandfahrten: 5
Autobahn: 4
Dunkelheit: 3
 Praktische Prüfung55 Minuten, igO, agO, AB1
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Überlandfahrten: 5
Autobahn: 4
Dunkelheit: 3
 Praktische Prüfung55 Minuten, igO, agO, AB1

1) igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn

2) Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
3) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

4) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

Wichtig

Vor der Prüfung muss der Prüfer sich von der Identität des Bewerbers überzeugen. Außerdem muss ihm die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrschulinhaber unterschriebene,
Ausbildungsbescheinigung übergeben werden, in der die Durchführung der Grundausbildung und der Sonderfahrten nachgewiesen wird. Ohne gültige Ausweisdokumente und diese Bescheinigung findet keine Prüfung statt.

Erfolg spricht für sich!

Wir sind stolz auf unsere Absolventen, denn sie haben ihr erhofftes Ziel erreicht und sind endlich mobil!

Wann machst du den Führerschein?