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Wir bieten eine fundierte Ausbildung
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Führerscheinklassen
Als erstes solltest Du dich für eine Führerscheinklasse (FEKI) entscheiden, die Du machen möchtest. Dabei hilft Dir folgende Tabelle:
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern
- alle Anhänger bis 750 kg zG
- bei Anhänger mit einer zG von mehr als 750 zG ist die zG der Kombination auf 3500 kg begrenzt.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Mindestalter 18 Jahren, oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nötig
- Eingeschlossene Klassen: AM und L
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die ZG der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Mindestalter 18 Jahren, oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren
- kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nötig
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Prüfung: keine
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die ZG der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Mindestalter 18 Jahren, oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren
- kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nötig
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Prüfung: keine
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis zu 3500 kg zG.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
- Mindestalter 18 Jahren, oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren
- Vorbesitz: Klasse B
- Ausbildung in Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung
Mofa ist keine Fahrerlaubnisklasse, sondern man bekommt nur eine Prüfbescheinigung.
Mofa
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
- max. 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
- Passbild für die Theorieprüfung
- Mindestalter 15 Jahren
- Vorbesitz: Keine
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Ausbildung in Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung
- Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) / Dreirädrige Kleinkrafträder /Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
- bel elektrischen Antriebsmaschinen Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
- bei Verbrennungsmotor Hubraum
max. 50 cm³.
Vierrädrige Leichtkraft-fahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³,
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW,
- bei Elektromotoren Nenn
dauerleistung max. 4 kW. - Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne der Masse
der Batterien).
Dreirädrige Kleinfrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³,
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW,
- bei Elektromotoren Nenn
dauerleistung max. 4 kW.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweiss oder Reisepass
- Mindestalter 15 Jahren
- Vorbesitz: Keine
- Eingeschlossene Klassen: keine
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³;
- Motorleistung max 11 kW;
- Verhältnis Leistung/Leermasse
max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- und einen Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bbH von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Dreirädrige Kleinfrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³,
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW,
- bei Elektromotoren Nenn
dauerleistung max. 4 kW.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweiss oder Reisepass
- Mindestalter 16 Jahren
- Vorbesitz: Keine
- Eingeschlossene Klassen: AM
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweiss oder Reisepass
- Mindestalter 16 Jahren
- Vorbesitz: Keine
- Eingeschlossene Klassen: AM & A1
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
- bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren nur prakt. Prüfung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweiss oder Reisepass
- zu Krafträder 24 Jahre (Direkteinstieg) bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 zu Dreirädrige Kraftfahrzeuge 21 Jahre
- Eingeschlossene Klassen: AM & A1, AM
- Ausbildung: Theorie & Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung & Praktische Prüfung
- bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren nur prakt. Prüfung
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
Was wird bei der Verwaltung benötigt?
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- Personalausweiss oder Reisepass
- Mindestalter 16 Jahren
- Vorbesitz: Keine
- Eingeschlossene Klassen: Keine
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung
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Fahrschule
So, jetzt wissen Sie schon einmal, welche Führerscheinklasse für Sie in Frage kommt.
Auf unseren Seiten bieten wir Ihnen schon eine Menge Informationen zur Fahrschule, zu Ausbildern, Ausbildung, Prüfung etc., aber wir bieten Ihnen noch wesentlich mehr:
- individuelle Beratung in der Fahrschule
- die Möglichkeit, Probeunterricht zu hören (kostenlos, unverbindlich)
- die Möglichkeit, eine Fahrstunde zu begleiten (kostenlos, unverbindlich)
- die Möglichkeit, uns jederzeit erreichen zu können: eine eMail genügt schon…
- Online Anmeldung
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Führerscheinantrag
Um einen Führerschein erwerben zu können, muss dem Strassenverkehramt (StVA) ein Führerscheinantrag vorliegen, dabei unterstützen wir Sie. So hat man den Rücken frei und kann sich voll auf die Ausbildung konzentrieren.
Service von der Anmeldung bis
zur Prüfung und mehr…
Für diesen Antrag müssen Sie jedoch ein paar Unterlagen selbst besorgen:
- Sehtestbescheinigung nicht älter als 2 Jahre (beim Optiker oder Augenarzt
- eine „Erste-Hilfe-Bescheinigung“
- ein biometrisches Lichtbild
-
Die Gebühren betragen für einen Erstantrag der Fahrerlaubnisklassen:
– A1, A2, A, B, BE 43,40 EUR
– AM, L, T 42,60 EUR - Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) zur Vorlage beim Amt
Sie können diese Unterlagen parallel zur Fahrschulausbildung oder vorher besorgen, jedoch bedenken Sie bitte:
Das StraßenVerkehrsAmt (StVA) benötigt i.d.R. 4-6 Wochen für die Bearbeitung Ihres Antrages, vorher ist keine Anmeldung zur Prüfung möglich…
Also: Nicht zu lange bummeln und die Unterlagen zügig besorgen!
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Theorieunterricht
So, jetzt haben wir aber genug Zeit und Aufwand in den Papierkram investiert. Beginnen wir mit der Ausbildung, die sich in zwei Teile gliedert.
– Theorieunterricht und -prüfung
- fahr praktischer Unterricht und Fahrprüfung
In der Theorie vermitteln wir Ihnen Kenntnisse zur Straßenverkehrsordnung, Verhalten in schwierigen Situationen, Umweltschutz und anderen Aspekten. Die Unterrichte werden fortlaufend gegeben, sodass Sie jederzeit während der Unterrichtsserie einsteigen können und auch verpasste Unterrichte noch nachholen können. Wann welches Thema „dran“ ist, wann Zusatzunterrichte gegeben werden und die Unterrichtszeiten erfahren Sie in unserer Fahrschule.
Dazu müssen Sie „Grundstoff-Unterrichte“ und „klassenspezifische Zusatzstoff-Unterrichte“ besuchen. Wie oft Sie mindestens an der Theorie teilnehmen müssen, entnehmen Sie bitte der Tabelle. Ein Hinweis noch: Sie können selbstverständlich so oft kommen, wie Sie es bis zur Theorieprüfung wünschen, oder für erforderlich halten – es kostet nicht mehr!
Für die einzelnen Klassen ist der zeitliche Mindestumfang des Unterrichts festgelegt:
12 Doppelstunden à 90. Min. bei Ersteinteilung |
6 Doppelstunden à 90. Min. bei Erweiterung |
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden à 90. Min |
12 Doppelstunden à 90. Min. bei Ersteinteilung |
6 Doppelstunden à 90. Min. bei Erweiterung |
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden à 90. Min |
12 Doppelstunden à 90. Min. bei Ersteinteilung |
6 Doppelstunden à 90. Min. bei Erweiterung |
Zusatzstoff: 2 Doppelstunden à 90. Min |
12 Doppelstunden à 90. Min. bei Ersteinteilung |
6 Doppelstunden à 90. Min. bei Erweiterung |
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden à 90. Min |
12 Doppelstunden à 90. Min. bei Ersteinteilung |
6 Doppelstunden à 90. Min. bei Erweiterung |
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden à 90. Min |
2,5 Doppelstunden à 60 Min. (=150 Min.). bei Ersteinteilung |
2,5 Doppelstunden à 60 Min. (=150 Min.). bei Erweiterung |
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Die fahrpraktische Ausbildung
Wie in der Theorie gibt es auch hier Mindest-Ausbildungsgrenzen. Ein Blick auf die Tabelle zeigt Ihnen, wie viele Fahrstunden à 45 Minuten pro Klasse gesetzlich vorgeschrieben sind:
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Überlandfahrten: 5 |
Autobahn: 4 |
Dunkelheit: 3 |
Praktische Prüfung
45 Minuten, igO, agO, AB1
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Überlandfahrten: 5 |
Autobahn: 4 |
Dunkelheit: 3 |
Praktische Prüfung
60 Minuten, igO, agO, AB1
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Überlandfahrten: 3 |
Autobahn: 1 |
Dunkelheit: 1 |
Praktische Prüfung
45 Minuten, igO, agO, AB1
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten
Überlandfahrten: entfällt |
Autobahn: entfällt |
Dunkelheit: entfällt |
Praktische Prüfung
45 Minuten, überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften
Überlandfahrten: 5 |
Autobahn: 4 |
Dunkelheit: 3 |
Überlandfahrten: 5 |
Autobahn: 4 |
Dunkelheit: 3 |
1) igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn
2) Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
3) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten
4) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten
Wichtig
Vor der Prüfung muss der Prüfer sich von der Identität des Bewerbers überzeugen. Außerdem muss ihm die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrschulinhaber unterschriebene,
Ausbildungsbescheinigung übergeben werden, in der die Durchführung der Grundausbildung und der Sonderfahrten nachgewiesen wird. Ohne gültige Ausweisdokumente und diese Bescheinigung findet keine Prüfung statt.
Erfolg spricht für sich!
Wir sind stolz auf unsere Absolventen, denn sie haben ihr erhofftes Ziel erreicht und sind endlich mobil!
Wann machst du den Führerschein?