Wie bieten eine  fundierte Ausbildung 

Ein Übersicht des Weges zum Führerschein

5 Schritte auf dem Weg zum Führerschein

Folgende 5 Schritte sind zu machen um ein stolzer Besitzer eines Führerscheins zu werden

  • Führerscheinklassen

  • Auswahl einer Fahrschule

  • Führerscheinantrag

  • Theoretische Ausbildung und Prüfung

  • Praktische Ausbildung und Prüfung

Führerscheinklassen

Zu Beginn entscheiden Sie sich für eine Führerscheinklasse (FEKl). Dabei hilft Ihnen die kurze Tabelle unten.

Fahrschule

So, jetzt wissen Sie schon einmal, welche Führerscheinklasse für Sie in Frage kommt.

Auf unseren Seiten bieten wir Ihnen schon eine Menge Informationen zur Fahrschule, zu Ausbildern, Ausbildung, Prüfung etc., aber wir bieten Ihnen noch wesentlich mehr:

  • individuelle Beratung in der Fahrschule
  • die Möglichkeit, Probeunterricht zu hören (kostenlos, unverbindlich)
  • die Möglichkeit, eine Fahrstunde zu begleiten (kostenlos, unverbindlich)
  • die Möglichkeit, uns jederzeit erreichen zu können: eine eMail genügt schon…
  • Online Anmeldung

Was auch immer Ihr Problem ist: Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!

Dafür steht unser Service von der Anmeldung bis zur Prüfung und mehr…

Führerscheinantrag

Um einen Führerschein erwerben zu können, muss dem Strassenverkehramt (StVA) ein Führerscheinantrag vorliegen, dabei unterstützen wir Sie. So hat man den Rücken frei und kann sich voll auf die Ausbildung konzentrieren.

Service von der Anmeldung bis zur Prüfung und mehr…

Für diesen Antrag müssen Sie jedoch ein paar Unterlagen selbst besorgen:

  • Sehtestbescheinigung nicht älter als 2 Jahre (beim Optiker oder Augenarzt)
  • eine „Erste-Hilfe-Bescheinigung“
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Die Gebühren betragen für einen Erstantrag der Fahrerlaubnisklassen:
      – A1, A2, A, B, BE          43,40 EUR
      – AM, L, T                     42,60 EUR
  • Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) zur Vorlage beim Amt

Sie können diese Unterlagen parallel zur Fahrschulausbildung oder vorher besorgen, jedoch bedenken Sie bitte:

Das StraßenVerkehrsAmt (StVA) benötigt i.d.R. 4-6 Wochen für die Bearbeitung Ihres Antrages, vorher ist keine Anmeldung zur Prüfung möglich…

Also: Nicht zu lange bummeln und die Unterlagen zügig besorgen!

Theorieunterricht

So, jetzt haben wir aber genug Zeit und Aufwand in den Papierkram investiert. Beginnen wir mit der Ausbildung, die sich in zwei Teile gliedert:

  • Theorieunterricht und -prüfung
  • fahrpraktischer Unterricht und Fahrprüfung

In der Theorie vermitteln wir Ihnen Kenntnisse zu Straßenverkehrsordnung, Verhalten in schwierigen Situationen, Umweltschutz und anderen Aspekten. Die Unterrichte werden fortlaufend gegeben, so dass Sie jederzeit während der Unterrichtsserie einsteigen können und auch verpasste Unterrichte noch nachholen können. Wann welches Thema „dran“ ist, wann Zusatzunterrichte gegeben werden und die Unterrichtszeiten erfahren Sie in unserer Fahrschule.

Dazu müssen Sie „Grundstoff-Unterrichte“ und „klassenspezifische Zusatzstoff-Unterrichte“ besuchen. Wie oft Sie mindestens an der Theorie teilnehmen müssen, entnehmen Sie bitte der Tabelle. Ein Hinweis noch: Sie können selbstverständlich so oft kommen, wie Sie es bis zur Theorieprüfung wünschen, oder für erforderlich halten – es kostet nicht mehr!

Für die einzelnen Klassen ist der zeitliche Mindestumfang des Unterrichts festgelegt:

Mindestumfang des Theorieunterrichts

Anzahl der Doppelstunden (jeweils à 90 Minuten)

Rechtsstand: 19.01.2013

Beantragte Klasse

Grundstoff

Zusatzstoff

bei Ersterteilung bei Erweiterung
AM 12
Doppelstunden à 90. Min.
6
Doppelstunden à 90. Min.
2
Doppelstunden à 90. Min.
A1 12
Doppelstunden à 90. Min.
6
Doppelstunden à 90. Min.
4
Doppelstunden à 90. Min.
A21) 12
Doppelstunden à 90. Min.
6
Doppelstunden à 90. Min.
4
Doppelstunden à 90. Min.
1) 12
Doppelstunden à 90. Min.
6
Doppelstunden à 90. Min.
4
Doppelstunden à 90. Min.
B 12
Doppelstunden à 90. Min.
6
Doppelstunden à 90. Min.
2
Doppelstunden à 90. Min.
B96 2,5
Stunden à 60 Min.
(= 150 Min.)
2,5
Stunden à 60 Min.
(= 150 Min.)
BE

1) Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

Fragebogen-Workshops und Prüfung

Über den Unterricht hinaus können Sie bei uns Fragebögen üben, die von uns korrigiert werden. Sie haben dann die Möglichkeit, uns zu schwer verständlichen Inhalten Fragen stellen zu können – wir wissen die Antwort!

Service von der Anmeldung bis zur Prüfung und mehr …

Zur Prüfung können wir Sie anmelden, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:

  • alle Unterrichte besucht wurden
  • Ihre Papiere liegen als Prüfauftrag vor
  • Ihre Lernleistung lässt ein Bestehen der Prüfung erwarten

Die Anmeldung zur Prüfung übernimmt selbstverständlich Ihre Fahrschule.

Ein Wort noch zur Prüfung:

Oft sind Fahrschüler unter Prüfungsbedingungen nervös oder aufgeregt.
Wir kennen dieses Problem gut und können Ihnen dazu verschiedene, individuelle Tipps geben.

Die fahrpraktische Ausbildung

Wie in der Theorie gibt es auch hier Mindest-Ausbildungsgrenzen. Ein Blick auf die Tabelle zeigt Ihnen, wie viele Fahrstunden á 45 Minuten pro Klasse gesetzlich vorgeschrieben sind:

Sonderfahrten

Rechtsstand: 19.01.2013

Beantragte Klasse

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

Praktische Prüfung>

Prüfungsdauer und
Prüfungsstrecke

Über-
land

Auto-
bahn

Dunkel-
heit

AM

entfällt

entfällt

entfällt

45 Minuten,
überwiegend innerhalb
geschlossener Ortschaften

A1

5

4

3

45 Minuten,
igO, agO, AB1)

A22)

5

4

3

603) Minuten,
igO, agO, AB1)

A2)

5

4

3

604)  Minuten,
igO, agO, AB1)

B

5

4

3

45 Minuten,
igO, agO, AB1)

BE

3

1

1

1) igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn

2) Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

  • Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

3) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

4) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

 

Wichtig

Vor der Prüfung muss der Prüfer sich von der Identität des Bewerbers überzeugen. Außerdem muss ihm die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrschulinhaber unterschriebene, Ausbildungsbescheinigung übergeben werden, in der die Durchführung der Grundausbildung und der Sonderfahrten nachgewiesen wird. Ohne gültige Ausweisdokumente und diese Bescheinigung findet keine Prüfung statt.

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Preise der Fahrausbildung

Unsere Preise sind fair und transparent. Sie haben jederzeit den Überblick über die Kosten und können auch in schwierigen Situationen mit uns sprechen. Hier erhalten Sie eine Übersicht über unsere aktuellen Preise.