Wie bieten eine  fundierte Ausbildung 

Ein Übersicht des Weges zum Führerschein

5 Schritte auf dem Weg zum Führerschein

Folgende 5 Schritte sind zu machen um ein stolzer Besitzer eines Führerscheins zu werden

  • Führerscheinklassen

  • Auswahl einer Fahrschule

  • Führerscheinantrag

  • Theoretische Ausbildung und Prüfung

  • Praktische Ausbildung und Prüfung

Führerscheinklassen

Zu Beginn entscheiden Sie sich für eine Führerscheinklasse (FEKl). Dabei hilft Ihnen die kurze Tabelle unten.

 Kraftwagen bis 3,5 t zG

Mitführen von Anhängern

  • alle Anhänger bis 750 kg zG,
  • bei Anhänger mit einer zG von mehr als 750 zG ist die zG der Kombination auf 3500 kg begrenzt.

Was wird bei der Verwaltung benötigt?

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (nur  erforderlich beim erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
  • Personalausweiss oder Reisepass

Mindestalter 18 Jahren, oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nötig

Eingeschlossene Klassen: AM und L

Ausbildung in Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.


Die ZG der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg.

Was wird bei der Verwaltung benötigt?

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (nur  erforderlich beim erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
  • Personalausweiss oder Reisepass

Mindestalter 18 Jahren, oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren

kein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nötig

Ausbildung in Theorie und Praxis

Prüfung: keine

Kraftwagen der Klasse B und

Anhänger über 750 kg und bis zu 3500 kg zG.

Was wird bei der Verwaltung benötigt?

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (nur  erforderlich beim erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
  • Personalausweiss oder Reisepass

Mindestalter 18 Jahren, oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: keine

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung

Mofa ist keine Fahrerlaubnisklasse, sondern man bekommt nur eine Prüfbescheinigung.

Mofa

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • max. 25 km/h bbH,
  • Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor

Benötigt wird ein Passbild für die Theorieprüfung

Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz: keine

Eingeschlossen Klassen: keine

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung 

Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) /

Dreirädrige Kleinkrafträder /

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;

  • bel elektrischen Antriebsmaschinen Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
  • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

Dreirädrige Kleinfrafträder mit einer bbH von nicht mehr als

             45 km/h;

  • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³,
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW,
  • bei Elektromotoren Nenndauerleistung max. 4 kW.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

  • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³,
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW,
  • bei Elektromotoren Nenndauerleistung max. 4 kW,
  • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne der Masse der Batterien).

Was wird bei der Verwaltung benötigt?

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (nur  erforderlich beim erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
  • Personalausweiss oder Reisepass

Mindestalter: 15 Jahre

Vorbesitz: keine

Eingeschlossen Klassen: keine

Ausbildung in Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³;

Motorleistung max 11 kW; 

Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

und einen Hubraum von mehr als 50 cm³ bei

Verbrennungsmotoren und/oder bbH von mehr als 

                       45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Was wird bei der Verwaltung benötigt?

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (nur  erforderlich beim erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
  • Personalausweiss oder Reisepass

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: keine

Eingeschlossen Klassen: AM

Ausbildung in Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;

Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Was wird bei der Verwaltung benötigt?

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (nur  erforderlich beim erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
  • Führerschein
  • Personalausweiss oder Reisepass

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: keine

Eingeschlossen Klassen: AM und A1

Ausbildung in Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

bei Vorbesitz der Klasse A1 von mind. 2 Jahren nur prakt. Prüfung

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Was wird bei der Verwaltung benötigt?

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebenssrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (nur erforderlich beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
  • Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass

Mindestalter

zu Krafträder 24 Jahre (Direkteinstieg) bzw. 20 Jahre bei mind.

2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

zu Dreirädrige Kraftfahrzeuge 21 Jahre


Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM


Ausbildung: Theorie und Praxis


Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung


bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren nur prakt. Prüfung

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

 

Was wird bei der Verwaltung benötigt?

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebenssrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (nur erforderlich beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse)
  • Personalausweis oder Reisepass

 

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: keine

Eingeschlossen Klassen: keine

Ausbildung: Theorie

Prüfung: Theorieprüfung

Fahrschule

So, jetzt wissen Sie schon einmal, welche Führerscheinklasse für Sie in Frage kommt.

Auf unseren Seiten bieten wir Ihnen schon eine Menge Informationen zur Fahrschule, zu Ausbildern, Ausbildung, Prüfung etc., aber wir bieten Ihnen noch wesentlich mehr:

  • individuelle Beratung in der Fahrschule
  • die Möglichkeit, Probeunterricht zu hören (kostenlos, unverbindlich)
  • die Möglichkeit, eine Fahrstunde zu begleiten (kostenlos, unverbindlich)
  • die Möglichkeit, uns jederzeit erreichen zu können: eine eMail genügt schon…
  • Online Anmeldung

Was auch immer Ihr Problem ist: Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!

Dafür steht unser Service von der Anmeldung bis zur Prüfung und mehr…

Führerscheinantrag

Um einen Führerschein erwerben zu können, muss dem Strassenverkehramt (StVA) ein Führerscheinantrag vorliegen, dabei unterstützen wir Sie. So hat man den Rücken frei und kann sich voll auf die Ausbildung konzentrieren.

Service von der Anmeldung bis zur Prüfung und mehr…

Für diesen Antrag müssen Sie jedoch ein paar Unterlagen selbst besorgen:

  • Sehtestbescheinigung nicht älter als 2 Jahre (beim Optiker oder Augenarzt)
  • eine „Erste-Hilfe-Bescheinigung“
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Die Gebühren betragen für einen Erstantrag der Fahrerlaubnisklassen:
      – A1, A2, A, B, BE          43,40 EUR
      – AM, L, T                     42,60 EUR
  • Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) zur Vorlage beim Amt

Sie können diese Unterlagen parallel zur Fahrschulausbildung oder vorher besorgen, jedoch bedenken Sie bitte:

Das StraßenVerkehrsAmt (StVA) benötigt i.d.R. 4-6 Wochen für die Bearbeitung Ihres Antrages, vorher ist keine Anmeldung zur Prüfung möglich…

Also: Nicht zu lange bummeln und die Unterlagen zügig besorgen!

Theorieunterricht

So, jetzt haben wir aber genug Zeit und Aufwand in den Papierkram investiert. Beginnen wir mit der Ausbildung, die sich in zwei Teile gliedert:

  • Theorieunterricht und -prüfung
  • fahrpraktischer Unterricht und Fahrprüfung

In der Theorie vermitteln wir Ihnen Kenntnisse zu Straßenverkehrsordnung, Verhalten in schwierigen Situationen, Umweltschutz und anderen Aspekten. Die Unterrichte werden fortlaufend gegeben, so dass Sie jederzeit während der Unterrichtsserie einsteigen können und auch verpasste Unterrichte noch nachholen können. Wann welches Thema „dran“ ist, wann Zusatzunterrichte gegeben werden und die Unterrichtszeiten erfahren Sie in unserer Fahrschule.

Dazu müssen Sie „Grundstoff-Unterrichte“ und „klassenspezifische Zusatzstoff-Unterrichte“ besuchen. Wie oft Sie mindestens an der Theorie teilnehmen müssen, entnehmen Sie bitte der Tabelle. Ein Hinweis noch: Sie können selbstverständlich so oft kommen, wie Sie es bis zur Theorieprüfung wünschen, oder für erforderlich halten – es kostet nicht mehr!

Für die einzelnen Klassen ist der zeitliche Mindestumfang des Unterrichts festgelegt:

Mindestumfang des Theorieunterrichts

Anzahl der Doppelstunden (jeweils à 90 Minuten)

Rechtsstand: 19.01.2013

Beantragte Klasse

Grundstoff

Zusatzstoff

bei Ersterteilung bei Erweiterung
AM 12
Doppelstunden à 90. Min.
6
Doppelstunden à 90. Min.
2
Doppelstunden à 90. Min.
A1 12
Doppelstunden à 90. Min.
6
Doppelstunden à 90. Min.
4
Doppelstunden à 90. Min.
A21) 12
Doppelstunden à 90. Min.
6
Doppelstunden à 90. Min.
4
Doppelstunden à 90. Min.
1) 12
Doppelstunden à 90. Min.
6
Doppelstunden à 90. Min.
4
Doppelstunden à 90. Min.
B 12
Doppelstunden à 90. Min.
6
Doppelstunden à 90. Min.
2
Doppelstunden à 90. Min.
B96 2,5
Stunden à 60 Min.
(= 150 Min.)
2,5
Stunden à 60 Min.
(= 150 Min.)
BE

1) Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

Fragebogen-Workshops und Prüfung

Über den Unterricht hinaus können Sie bei uns Fragebögen üben, die von uns korrigiert werden. Sie haben dann die Möglichkeit, uns zu schwer verständlichen Inhalten Fragen stellen zu können – wir wissen die Antwort!

Service von der Anmeldung bis zur Prüfung und mehr …

Zur Prüfung können wir Sie anmelden, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:

  • alle Unterrichte besucht wurden
  • Ihre Papiere liegen als Prüfauftrag vor
  • Ihre Lernleistung lässt ein Bestehen der Prüfung erwarten

Die Anmeldung zur Prüfung übernimmt selbstverständlich Ihre Fahrschule.

Ein Wort noch zur Prüfung:

Oft sind Fahrschüler unter Prüfungsbedingungen nervös oder aufgeregt.
Wir kennen dieses Problem gut und können Ihnen dazu verschiedene, individuelle Tipps geben.

Die fahrpraktische Ausbildung

Wie in der Theorie gibt es auch hier Mindest-Ausbildungsgrenzen. Ein Blick auf die Tabelle zeigt Ihnen, wie viele Fahrstunden á 45 Minuten pro Klasse gesetzlich vorgeschrieben sind:

Sonderfahrten

Rechtsstand: 19.01.2013

Beantragte Klasse

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten

Praktische Prüfung>

Prüfungsdauer und
Prüfungsstrecke

Über-
land

Auto-
bahn

Dunkel-
heit

AM

entfällt

entfällt

entfällt

45 Minuten,
überwiegend innerhalb
geschlossener Ortschaften

A1

5

4

3

45 Minuten,
igO, agO, AB1)

A22)

5

4

3

603) Minuten,
igO, agO, AB1)

A2)

5

4

3

604)  Minuten,
igO, agO, AB1)

B

5

4

3

45 Minuten,
igO, agO, AB1)

BE

3

1

1

1) igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn

2) Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:

  • Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

  • Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

3) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

4) Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

 

Wichtig

Vor der Prüfung muss der Prüfer sich von der Identität des Bewerbers überzeugen. Außerdem muss ihm die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrschulinhaber unterschriebene, Ausbildungsbescheinigung übergeben werden, in der die Durchführung der Grundausbildung und der Sonderfahrten nachgewiesen wird. Ohne gültige Ausweisdokumente und diese Bescheinigung findet keine Prüfung statt.

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